Weder Recht noch Gnade
Zum Tode des ukrainischen Dichters Wassyl Stus in einem sowjetischen Straflager

Von Hans Christoph Buch in Die Zeit, 13.9.1985:

Nein, wir leben nicht mehr im Jahre 1938, als der Dichter Ossip Mandelstam, und bald darauf Isaak Babel und Brecht Freund Sergej Tretjakow in sibirischen Lagern starben, durch Hunger; Kälte und die Verhöre des NKWD in den Selbstmord oder in den Wahnsinn getrieben oder wie tollwütige Hunde erschossen wurden. So etwas ist heute, 30 Jahre nach der Entstalinisierung nicht mehr möglich, höre ich, nachdem Gorbatschow Reformen angekündigt und sogar dem Wodka den Kampf angesagt hat.

In diesen Tagen, da selbst der oberste Scharfmacher im Weißen Haus mit gedämpftem Optimismus seinem Treffen mit dem Kreml Chef entgegensieht, an diesen kühlen Herbsttagen erreicht uns die Nachricht, daß der ukrainische Dichter ich scheue mich, an dieser Stelle das Wort Dissident hinzuschreiben - Wassyl Stus am 4. September im sowjetischen Straflager 36 bei Perm am Westrand des Ural dem schweren Nierenleiden erlegen ist, das er sich als Folge der brutalen Haftbedingungen und unzureichender medizinischer Behandlung zugezogen hatte.

Von den insgesamt 23 Jahren Lager und Verbannung, zu denen ihn die Behörden verurteilt hatten, hatte Stus 13 Jahre abgesessen, eins davon, nachdem man ihm im Gefängnishospital zwei Drittel des Magens wegoperiert hatte, im berüchtigten Kolyma am nördlichen Eismeer. Seine Manuskripte, Gedichte und Übersetzungen von Goethe, Benn und Rilke, hatte der KGB ebenso wie seine gesamte Post konfisziert; seiner Frau wurde in den letzten fünf Jahren die Besuchserlaubnis verweigert.

Die Namen der Staatsanwälte, Lagerkommandanten und Gefängnisärzte, die diesen „legalen" Mord begangen haben, sind auch bei uns bekannt, aber sie tun nichts zur Sache, wichtiger als die Identität der Täter sind die Namen der Opfer, zu denen nicht allein Wassyl Stus gehört: Allein im vergangenen Jahr starben im Lager Nr. 361 von Kutschino bei Perm drei Gewissenshäftlinge aus der Ukraine: der Historiker Oleksa Tychyi, der Journalist Jurij Litwin und der Lyriker Walerij Martschenko, für dessen Freilassung ich mich, zusammen mit Peter Schneider, Günter Grass und Heinrich Böll verwandt hatte - ohne Ergebnis: Unsere Telegramme an den zuständigen Staatsanwalt und an den Vorsitzenden des sowjetischen Schriftstellerverbandes wurden nicht einmal beantwortet.

Mit führenden Funktionären dieses Verbandes, der in seiner fünfzigjährigen Geschichte, wie Heinrich Böll in Saarbrücken sagte, nichts zum Schütze seiner Mitglieder getan, sondern diese nicht selten den Behörden denunziert und damit dem Henker ausgeliefert hat, mit der Spitze dieses Verbandes konferierte vor kurzem in Moskau der Vorsitzende unseres Schriftstellerverbandes, der nicht gerade durch übertriebenes Engagement für die Menschenrechte von sich reden macht. Was bei den „zwanglosen Kontakten auf offiziöser Ebene, die nicht zuletzt die sowjetischen Kollegen zu schätzen wußten", alles zur Sprache kam, weiß ich nicht, aber ich bin sicher, daß die Namen Martschenko, Litwin und Stus nicht dazugehörten, sonst wären mein Gespräche nicht so „interessant und informativ, freundlich im Umgang und persönlich entgegenkommend" verlaufen, wie es das Verbandsblatt die Jeder in dieser Woche meldet. Heinrich Bölls Mahnung, wer als Delegierter nach Moskau reist, müsse wissen, daß er zu Hofe geht, wo ihm bei entsprechendem Wohlverhalten gelegentlich ein Gnadenerweis zuteil werde - er, Böll, sei aber für Recht vor Gnade, und nicht für Gnade vor Recht, diese ebenfalls in Saarbrücken geäußerten Worte, die durch Bölls Tod den Rang eines Vermächtnisses bekommen, haben jedenfalls im VS kein Echo gefunden, sonst hätte uns sein Vorsitzender die Peinlichkeit eines solchen Kommuniques erspart. Für Wassyl Stus jedenfalls, den Dichter ohne Verband, gab es weder Recht noch Gnade.

P. S : Ich weiß, daß ich in Moskau mittlerweile auf taube Ohren stoße, aber ich möchte trotzdem an die zuständigen Behörden appellieren, wenigstens den Leichnam von Wassyl Stus freizugeben, damit seine Witwe ihn, wie es dem Wunsch des Verstorbenen entsprach, in heimatlicher Erde bestatten kann.

[...diese und weitere Besprechungen finden Sie unter www.zeit.de]

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