Vorermittlung
„Sehr geehrter Herr Zimmermann, wissen Sie eigentlich, wie oft Sie auf der ersten Seite dieses Protokolls die Wendung 'der beschuldigte Beamte' benutzt haben? Ich habe mitgezählt. Sie haben es Ihrer Schriftführerin gerade zum 13. mal diktiert.“
Die Schriftführerin schaut verdutzt auf. Die Schreibmaschine steht still. Der angesprochene Herr Zimmermann blickt über seine hornrandigen Brillengläser erstaunt in das Gesicht von Jürgen Steubmann.
„Ist Ihnen das nicht aufgefallen?“, schiebt der nach, wobei er ein gequetschtes Lachen von sich gibt. „Warum sagen Sie nicht einmal zwischendurch meinen Namen? Einfach zur Abwechselung. Das hört sich doch viel besser an. Ich heiße doch auch in Ihrer Behörde Jürgen Steubmann.
Es dauert ein paar Sekunden, dann beugt sich Zimmermann wieder über seine vor ihm liegenden Akten. „Entschuldigen Sie bitte, Herr Steubmann, ich habe nicht vor, in diesem Protokoll Stilübungen durchzuführen."
„Jeder Schüler bekäme bei einem solchen Text eine Fünf im Ausdruck,“ denkt sich der „beschuldigte Beamte“. Die Worte liegen ihm auf der Zunge. Doch er behält sie für sich.
Eine Kollegin von Jürgen Steubmann hatte schon einmal mit Herrn Zimmermann zu tun. Sie hatte ihn auf ein „Männchen“ vorbereitet. „Getroffen“, dachte Jürgen Steubmann, als er das winzige Zimmer im dritten Stock des Regierungspräsidiums betrat. Zimmermann ist einen Kopf kleiner als Jürgen Steubmann und schmückt sich mit diversen Attributen, um nach außen als Respektsperson zu wirken. Krawatte und bordeauxroter Zweireiher gehören zu seinem Outfit genauso wie die dunkelbraune Flanellhose mit Bügelfalte und die schwarzen Schuhe, "english-made". Er ist ganz bestimmt ein paar Jahre jünger als Jürgen Steubmann. Höchstens fünfunddreißig Jahre. Immerhin hat es Zimmermann in dieser Behörde zum Oberregierungsrat gebracht - in Jürgen Steubmanns Fall zum „Vorermittlungsführer“, wie das Protokoll vermerkt. Er ist in seiner Behörde zuständig für solche Fälle, die er nun mit Jürgen Steubmann verhandelt. Und es ist ganz bestimmt nicht sein erster Fall.
Doch auch der „beschuldigte Beamte“ hat schon einmal Erfahrungen sammeln können. 15 Jahre sind das her. Die damalige Anhörung ist noch frisch in seiner Erinnerung. Selbst an Details kann er sich erinnern. „Damals“, auf dem Weg ins Kultusministerium, hatte er sich als frisch gebackener Lehrer extra zu der Vernehmung einen kleinen Cassettenrecorder mit eingebautem Mikrofon gekauft. Damit sollte das „Gespräch“ mit dem Ministerialrat Seidel heimlich aufgezeichnet werden. Seidels Aufgabe war es, seine, Jürgen Steubmanns, Verfassungstreue zweifelsfrei festzustellen. In seiner schwarzen kunstledernen Schultasche hatte Jürgen Steubmann das Gerät zwischen Büchern versteckt. Alle Knöpfe hatte er vor Beginn gedrückt, genauso wie es die Gebrauchsanleitung verlangte. Unbemerkt, im richtigen Augenblick, am Beginn des „Gesprächs“. Weder Jürgen Steubmanns Anwalt, noch der Ministerilrat Seidel hatten etwas davon mitbekommen. Vergeblich. Zu Hause war nichts zu hören als ein ununterbrochenes Rauschen.
Nun braucht der „beschuldigte Beamte“ ein solches Hilfsgerät nicht mehr. Er ist sich seines Gedächtnisses sicher. Er kann sehr gut auf einen Speicherapparat verzichten. Außerdem macht er sich schriftliche Notizen vom Ablauf des Gespräches. Damit möchte er so etwas wie ein Gleichgewicht zu der Protokollführung des Vernehmungsbeamten herbeiführen. Zimmermann soll nicht der einzige sein, der Notizen macht. Doch die eigentliche Speicherung der Wortwechsel, der Atmosphäre und der Handlung an diesem runden Tisch, in diesem drei mal drei großen Dienstzimmer mit Blick auf die zwölfstöckige Fassade des Nachbarbürokomplexes geschieht in Jürgen Steubmanns Kopf.
Jürgen Steubmanns Verhandlungsstrategie ist es, Zimmermann möglichst oft zu unterbrechen,. Ihm die „beschuldigten Beamten“ vorzurechnen, ist Teil davon. Es ist aber mehr als Strategie. Hier geht es um Sprache und um Macht: Wer darf welche Wendung, wann und wie einsetzen?
Es dauert nicht lange, dann versucht Jürgen Steubmann dieses Vorgehen ein zweites Mal. In der Zwischenzeit ist das Protokoll auf anderthalb Seiten angewachsen und Zimmermann hält ihm die Gründe vor, warum er gegen Jürgen Steubmann ermittelt. Vorermittelt.
„Tut mit leid, Herr Zimmermann, Sie unterschlagen in Ihrem Protokoll einen gewichtigen Grund. Ich bin in der Tat mit der Entscheidung Ihrer Behörde nicht einverstanden. Doch, was für mich genauso wichtig ist, das ist die Form, die Art und Weise, wie Ihr Mitarbeiter, der Leitende Regierungsrat Greuner, mit mir umgegangen ist.“
Wieder schaut Zimmermann einigermaßen erstaunt von seiner Akte hoch, über die er sich seit dem Beginn der Vernehmung gebeugt hatte. Jürgen Steubmann hat den Eindruck, dass der Vernehmungsbeamte sich dieses Mal erneut unterbrechen lässt. Doch Zimmermann zieht nur seine Augenbrauen hoch. Vielleicht ist es ihm klar, dass seine Vorermittlung an der heikelsten Stelle angelangt ist. Für Jürgen Steubmann ist das auf jeden Fall so. Immer wieder hat er in den vergangenen Tagen darüber nachgedacht, ob es richtig war, diesen zweiten Brief an Greuner zu schreiben. Er hatte ihn nicht mehr in dem höflichen Ton wie den ersten Brief verfasst. Eine Reaktion wollte er mit diesem Brief herausfordern. Ein paar Tage nachdem er den Brief verschickt hatte, berichtete ein Kollege ihm von dem Gerücht, der Leitende Regierungsrat leide an einer schweren Krankheit. Er habe einen Gehirntumor und viele seiner Entscheidungen in letzter Zeit seien wohl davon geprägt. Erklärte das Verhalten von Greuner ihm gegenüber? Könnte es sein, dass Greuner seinen ersten Brief deshalb nicht beantwortet hat, weil er krank war? Aber es war eine Entscheidung getroffen worden. Von Greuner.
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