Hannah Krause

Pressemitteilung

 

Pressemitteilung

Berlin.  Nach Einführung der Green-Card für ausländische IT-Experten und der bayrisch-hessischen Blue-Card für dieselbe Personengruppe, infolge des bundesweiten Einsatzes der Pink-Card für eingetragene homosexuelle Lebenspartner und als Ergänzung der Super-Blue-Card für ausländische Spieler der Deutschen Nationalmannschaft 2006, als farblicher Kontrapunkt zur White-Card für verdienstvolle parteiamtliche Spendenbeschaffer und als Schutzmaßnahme für Gold-Card tragende Kapitaleigner und Besserverdienende hat die Regierung in politischer Konsequenz einen Tag nach Inkrafttreten der Yellow-Card-Verordnung, welche allen bisherigen Nichtkartenträgern eine gelbe Karte zuweist, mit der Auflage,  binnen 24 h eine andere Karte zu erwerben, Artikel 3 des Effizienzgesetzes um Paragraph 18 ergänzt, mittels dessen alle Yellow-Kartenträger nach Ablauf der oben genannten Frist durch das Anheften einer Red-Card als nicht kategorisierbar und potentiell wirtschaftsschädigend des Landes verwiesen werden können.  

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